www.rat-b.de; .b-rat.de RATB b-rat.de http://www.rat-b.de/ PRENZLAUER BERG PSYCHOLOGE 10437 BERLIN HELMHOLTZ; Rodenbergstr. 29

PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE
Diplom-Psychologin I. Rönsch
PSYCHOLOGISCHE PSYCHOTHERAPEUTIN VT

   PRENZLAUER BERG 

   Rodenbergstr. 29                               Anklamer Str. 101
   10439 Berlin                                     17489 Greifswald

   E-Mail: praxis@Rat-B.de                    

   Telefon: (030)  40 57 42 99               

 

 

 PsychotherapeutinRönschPsychotherapeutinRönsch

Psychologische Psychotherapeutin I. Rönsch

KOSTENERSTATTUNG

über meine Arztregister-ENR

durch die Krankenkasse*

 

Das Erstgespräch ist bei mir noch kostenfrei.

Es kann auch Ihrer Entscheidungsfindung dienen,

ob Therapie bereits indiziert ist oder (noch) nicht.


 

 

 Foto, dass die Psychotherapeutin I. Rönsch zeigt

 

Kostenerstattung durch die Krankenkasse*  ist üblich bei den "freien"

(= noch  "nicht  zugelassenen"), in eigener Praxis tätigen

Psychotherapeuten  der drei  Fachrichtungen Verhaltenstherapie;

Psychoanalyse oder Tiefenpsychologie. 

Diese arbeiten  nach Erhalt der Approbation (= Behandlungs-

Erlaubnis zur Ausübung des akademischen Heilberufs

" Psychotherapeut")

im Kostenerstattungsverfahren, ehe sie den sofort nach Erhalt der

Approbation beantragten Kassensitz von der KV

(Kassenärztlichen Vereinigung)

nach einer Wartezeit von etwa fünf  Jahren erhalten können.

Die eher bürokratisch festgelegte Bezeichnung "nicht zugelassen" 

erscheint irreführend, da mit Erhalt

der staatlichen Approbation diese bereits die Zulassung zur

Berufsausübung darstellt.

"Zugelassen" -  oder noch "nicht zugelassen" meint nur die Art

(direkt/ indirekt) des Abrechnungs-

procederes mit den KK. Zugelassene Therapeuten werden auch

"mit Kassensitz" oder "Vertragstherapeuten" genannt.

 

Somit müssen Sie als Patient/in nicht bezahlen, sondern Iihre

Krankenkasse*. 

Psychotherapeuten mit Arztregister-Eintragungsnummer (ENR)

können über diese Nummer mit der Krankenkasse abrechnen.

Diese ENR können nur Psychologische Psychotherapeuten der

drei Fachrichtungen:

Verhaltenstherapie; Psychoanalyse und Tiefenpsychologie erhalten.

 

Patienten, die einer dringenden psychotherapeutischen Behandlung

bedürfen und trotz intensiver Bemühungen

keinen Psychotherapieplatz bei einem bei den gesetzlichen

Krankenkassen zugelassenen

Behandler gefunden haben, können

im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13,3 des

SGB V eine psychotherapeutische Behandlung

bei einem nicht-zugelassenen Psychologischen

Psychotherapeuten beantragen.

Es ist nämlich Sache der zur Sicherstellung der

Versorgung verpflichteten KV und GKV, einen

Vertragsbehandler zur Verfügung zu stellen,

nicht Aufgabe des Patienten, sich mühsam einen

Platz zu suchen. Mehr als drei Anfragen

bei Vertragstherapeuten und eine Wartezeit von

sechs bis maximal zwölf Wochen sind in der

Regel nicht zumutbar.



* Im  Erstgespräch erhalten Sie auch infos über die Fachrichtungen

Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und Tiefenpsychologie,

sowie nähere  Erläuterungen.

 

 




 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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  5) .... Unterschied Psychiater/ Psychologe